Wichtige Information zum Familienrecht

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in Angelegenheiten rund um Kindschaftsrecht, Scheidung, Unterhalt und Ehe. Man nennt dies auch Familienrecht.

Scheidung
Leider sind in der heutigen Zeit Scheidungen keine Seltenheit. In Deutschland liegt die Scheidungsquote jährlich zwischen 40 und 50 Prozent.

Ist eine Scheidung vermeidbar?
Die Scheidung ist für viele Ehen der letzte Ausweg, wenn es zwischen den Ehepartnern zu Streitereien kommt. Für viele Ehepartner ist es ein Schock, wenn der andere Partner sagt: „Ich möchte mich scheiden lassen.“ Ist die Ehe nicht mehr zu retten? Die Scheidung muss nicht unbedingt der letzte Schritt sein. Gibt es innerhalb der Ehe viele Meinungsverschiedenheiten oder kommt es vermehrt zu Streitigkeiten, kann eine Eheberatung sinnvoll sein. Geschulte Psychologen versuchen zusammen mit beiden Ehepartnern die Probleme zu analysieren und aus dem Weg zu räumen. Ist die Liebe nicht mehr da und haben sich mit der Zeit unüberwindbare Differenzen gebildet, so ist eine Scheidung unvermeidbar. Nicht selten sind Fremdgehen oder häusliche Gewalt die Ursache, warum es zur Scheidung kommt.

Schnelle Scheidung bei Härtefall möglich
Generell muss vor der Scheidung ein Trennungsjahr liegen. Die Scheidung kann in Ausnahmefällen auch eher vollzogen werden, und zwar bei unzumutbaren Härtefällen. Man nennt dies auch Blitzscheidung. Laut § 1565 BGB kann eine Härtefallscheidung bei Sexueller Erniedrigung, Alkoholismus und Vertrinken des Unterhalts der Familie und bei Misshandlungen durchgeführt werden. Das Familiengericht muss jeden Antrag auf Härtefall genauestens überprüfen und dann eine Entscheidung fällen. Je nach Einzelfall können die Urteile verschieden ausfallen. Auch bei einer Scheidung wegen Härtefall muss bewiesen werden, dass die Ehe gescheitert ist. Harmlose Streitereien zwischen beiden Ehepartnern reichen definitiv nicht aus. Der Familienrichter muss die Faktenlage genauestens überprüfen. Die Ehedauer ist dabei nicht relevant. Ein Anwalt für Familienrecht von beispielsweise der Kurre & Stubben Anwaltskanzlei kann beide Partner juristisch beraten.

Das Trennungsjahr
Der Scheidungsantrag kann erst 10 Monate vor Ende des Trennungsjahres beim Familiengericht eingereicht werden. Mit dem Tag der Trennung beginnt die Frist zu starten. Das Trennungsjahr muss eingehalten werden, auch die die Dauer der Ehe nur kurz war. Eine Scheidung vor Ende des Trennungsjahres kann nur in Härtefällen vollzogen werden. Bei der Ehetrennung geben beide Partner die häusliche Lebensgemeinschaft auf. Lebten beide Ehepartner in einer gemeinsamen Wohnung oder einem gemeinsamen Haus, so ist es ratsam, wenn einer der beiden auszieht. Ermöglichen die monatlichen Einnahmen keine getrennte Wohnung, so können beide Partner bis zur Scheidung in ihrer bisherigen Wohnung bleiben, müssen aber in getrennten Räumen leben. In diesem Fall spricht man von der „Trennung von Bett und Tisch“. Küche und Bad können weiterhin als Gemeinschaftsräume genutzt werden. Es kommt darauf an, dass jeder Partner mit seinem eigenen Geld seinen eigenen Haushalt finanziert.

Welcher Partner soll aus der gemeinsam genutzten Wohnung ausziehen?
Wenn die Entscheidung für die Scheidung getroffen wurde, muss als erstes die Frage geklärt werden, welcher Ehepartner die Wohnung verlässt. Stehen beide Partner im Mietvertrag drin, so darf keiner den anderen zwingen, die Wohnung zu verlassen.

Nicht selten verlaufen die Scheidungen nicht reibungslos. Ein Fachanwalt für Familienrecht ist der Experte, wenn es um das Thema Scheidung geht und kann mit seinem Wissen und seiner Erfahrung den Weg bis zur Scheidung begleiten.

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