Wissen Sie, was einen Notar von einem Rechtsanwalt unterscheidet? Die Frage können nur die wenigsten richtig beantworten. Beide Berufe sind unterschiedlich ausgerichtet. Der Notar beugt Rechtsstreitigkeiten vor, während Rechtsanwälte erst im Fall von Rechtsbrüchen gefragt sind.
Der Ausbildungsweg
Nach einem höheren Schulabschluss folgt ein Studium der Rechtswissenschaften. Es gliedert sich in Grund- und Hauptstudium. Das Studium schließt mit dem Ersten Staatsexamen ab. Erste berufliche Erfahrungen werden anschließend in einem Referendariat gesammelt.
Dieses kann man bei verschiedenen juristischen Institutionen wie einem Gericht (Amts- und Landgericht) oder einer Staatsanwaltschaft absolvieren. Danach muss das zweite Staatsexamen bestanden werden. Anschließend folgt ein dreijähriger Notarassessor Anwärterdienst. Erst jetzt kann die Einsetzung in den Notarberuf erfolgen.
Die Hauptaufgaben
Das Besondere an diesem Beruf ist die Verpflichtung zur Unabhängigkeit und Überparteilichkeit gegenüber den Vertragsparteien. Im Klartext heißt das für diesen Beruf nichts anderes, als das er alle Verfahrensbeteiligte gleich umfassend berät und betreut. So sind in einem Vertrag die juristischen Belange der beteiligten Parteien zu berücksichtigen. Sind alle Seiten mit dem Inhalt einverstanden, verfasst das Notariat eine Niederschrift. Sie wird verlesen und unterschrieben und zur beglaubigten rechtsverbindlichen Urkunde.
Das ist seine Hauptaufgabe, die Beurkundung von beabsichtigten Rechtsgeschäften. Viele Menschen kennen ihn aus eigener Erfahrung durch Erbschaftsangelegenheiten. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Anwesenheit bei einem geplanten Grundbesitzwechsel. Verträge dieser Art unterliegen strengen rechtlichen Formvorschriften. Durch die Unterschriften aller Vertragsparteien unter die getroffenen Vereinbarungen erklären sie ihr Einverständnis in das Zustandekommen. Damit wird vermieden, dass es später zu juristischen Streitigkeiten kommt.
Für diese beiden Rechtsgeschäfte und andere Vertragsangelegenheiten entwirft und verfasst eine Notarkanzlei Verträge, erstellt Abschriften und beglaubigt Schriftstücke.
Bei Beglaubigungen wird zwischen Öffentlichen und Amtlichen unterschieden. Amtliche Bescheinigungen werden von Behörden ausgestellt und belegen die Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift. Öffentliche dürfen nur von einem Notar erstellt werden. Hier kann er die Richtigkeit einer Unterschrift oder einer Abschrift bestätigen. Als Beispiel kann das ein Abschlusszeugnis zur Vorlage an einer Universität sein.
Eine Notarkanzlei darf auch beraten. Zu diesem Zweck können Klienten sich vor einem Hauskauf beispielsweise vorher Informationen von ihm holen.
Ein weiteres Beispiel für notarielle Aufgabengebiete ist die Erstellung eines Testaments. Jeder Mensch, der seine Erbschaftsangelegenheiten regeln möchte, kann seinen letzten Willen in einem Notariat hinterlegen. Er kann eigenhändig verfasst oder notariell erstellt worden sein. So wird daraus ein öffentliches Testament. Das Erfordernis ergibt sich aus rechtlichen Vorschriften und Gesetzten. Hierbei ist es die notarielle Pflicht, neutral und unabhängig zu handeln.
Die beruflichen Aussichten
Die Chancen für diesen Beruf auf dem Arbeitsmarkt sind sehr gut. Das liegt vor allem an ihrer vielseitigen Ausbildung. Die Gewöhnung an eigenverantwortliches Arbeiten ist sehr vorteilhaft. Viele Notare sind gleichzeitig als Anwalt tätig.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Müller Exter & Partner GbR.
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