Ein Anwalt für Familienrecht arbeitet in einem sehr umfangreichen Rechtsgebiet und hat viele Arbeitsbereiche. Das Familienrecht ist neben dem Arbeitsrecht sowie dem Verkehrsrecht und dem Strafrecht das juristische Gebiet, das am häufigsten zur Anwendung kommt. Entsprechend braucht es in diesen Gebieten auch viele gute Juristen. Der Anwalt für Familienrecht ist ein Fachanwalt. Er hat sich nach seinem allgemeinen juristischen Studium auf das Familienrecht spezialisiert und dieses ist sehr weit gefächert.
Die Scheidung – ein häufiger Rechtsfall
In der Tat wird ein Fachanwalt bei Scheidungswilligen oft einfach als Scheidungsanwalt bezeichnet, doch das trifft so überhaupt nicht zu. Vielmehr sind Ehescheidungen nur ein Baustein seiner Tätigkeiten. Um alle Angelegenheiten einer Ehe geht es aber natürlich, doch auch das reicht längst nicht aus, denn seine Themengebiete umfassen alle Bereiche, bei denen eine Familie die Hilfe eines Anwalts benötigt.
Wichte Bereiche
Alle familienrechtlichen Themen fallen in das Aufgabengebiet - klar, doch was bedeutet das alles? Das Familienrecht kann in mehrere Bereiche unterteilt werden, dem weitere Bereiche untergeordnet sind. Unter dem übergeordneten Begriff des Familienrechts finden sich somit das Familienrecht selbst, das Scheidungsrecht, das Unterhaltsrecht sowie das Erbrecht. Zum Bereich Familienrecht zählen u. a. das Sorgerecht (z. B. für pflegebedürftige Angehörige und für noch nicht volljährige Kinder), das Umgangsrecht (z. B. bei geschiedenen Eltern oder der Eltern-Kind-Beziehung in Pflegefamilien oder Heimen), die Aufklärung über verschiedene Betreuungsformen bei Trennung oder Scheidung der Eltern minderjähriger Kinder (z. B. das Wechselmodell, das "Residenzmodell" oder das "Nestmodell"), die Rechtslage in nicht ehelichen Lebensgemeinschaften sowie das Familienvertragsrecht. Zudem gehört der wichtige Bereich des Adoptionsrechts dazu.
Ein weiterer wichtiger Arbeitsbereich für einen Anwalt für Familienrecht ist die Scheidung, bei der von vornherein unterschieden werden muss, ob die Scheidung einvernehmlich ist oder nicht. In der Folge daran geht es um Themen wie den s. g. "Zugewinnausgleich", aber auch um Themen wie die Adoption - sowohl von Kindern, die ein oder beide Partner mit in die Ehe gebracht haben oder bei Kindern, die als Waisen oder aus schwierigen Verhältnissen adoptiert wurden. Ein weiterer Bereich umfasst den Unterhalt, z. B. den Kindesunterhalt, den Ehegattenunterhalt oder den Trennungsunterhalt. Hierbei geht es grob um alle Formen von Nachteilsausgleichen, z. B. für die Betreuung der gemeinsamen Kinder, im Falle von Krankheit oder Behinderung eines Ehepartners, bei erheblichen Einkommensunterschieden usw.
Ein Anwalt für Familienrecht hat auch die Aufgabe, die Themen Vorsorge und Erbrecht abzudecken. Dieser Bereich umfasst z. B. das weite Gebiet zum Thema Testament sowie die Vormundbenennung im Testament, aber auch die Themen Betreuungsvollmacht, Vorsorgevollmacht, Sorgerechtsvollmacht und die Patientenverfügung. Wie man allein an den weitreichenden Themen erkennen kann, sind die Aufgaben eines Anwalts für Familienrecht sehr weit gesplittet und umfassen somit alle möglichen Bereiche, die eine Familie, ihr Zusammenleben und die verschiedenen familiären Vereinbarungen betrifft.