Der Rechtsanwalt für Erbrecht - Informationen

Ein Streit ums Erbe ist meist besonders impulsiv - schließlich ist ein nahestehender Mensch gestorben und zeitgleich kann dessen Nachlass mit über die eigene Existenz und Zukunft entscheiden. Damit die Auseinandersetzung mit weiteren Angehörigen so positiv wie möglich ausfällt, ist der Gang zu einem Rechtsanwalt für Erbrecht ratsam. Auch dann, wenn sich Personen sicher sind, diesen Weg selbstständig beschreiten zu können. Denn somit wird die Chance auf einen erfolgreichen Verlauf erhöht. Manchmal genügt bereits ein einmaliger Informationsaustausch, um sich über die verschiedenen Optionen bewusst zu werden. Der Rechtsanwalt setzt sich sowohl für (künftige) Erben als auch (künftige) Erblasser ein. Die grundsätzlichen Leistungen eines Rechtsanwalts liegen in der allseitigen Beratung zu diesem Thema. Ebenso übernimmt er die Vertretung vor Gericht. Da es sich dabei um ein sehr schwieriges Rechtsgebiet handelt, umfassen dessen mögliche Tätigkeiten eine hohe Bandbreite. So erteilt er unter anderem Auskunft rund um das Testament - unabhängig davon, ob es sich um die Formulierung, die unterschiedlichen Formen oder andere Punkte handelt. Zudem unterstützt er bei Erbstreitigkeiten, die durch eine Auseinandersetzung der Erbschaft entstehen, ebenso wie bei der steuergünstigen Vererbung des Vermögens.

Ein guter Rechtsanwalt für Erbrecht verfügt über verschiedenste Kenntnisse und Fähigkeiten, sowohl im fachlichen als auch persönlichen Bereich. Dazu zählt selbstverständlich, dass er über ein hohes Maß an erbrechtlichem Fachwissen verfügt. Er stellt komplexe Angelegenheiten einfach dar, arbeitet zuverlässig und aufmerksam. Gegenüber Klienten ist er redegewandt und in der Lage, einfühlsam auf die jeweiligen Umstände einzugehen. Von hoher Bedeutung ist zudem, dass der Rechtsanwalt im Vorhinein über die Kosten, die er berechnet, informiert. Dabei benennt er die Preise der einzelnen Positionen und auch die Art der Verrechnung.

Die Kosten für einen Rechtsanwalt für Erbrecht sind mit der jeweiligen Situation, deren Anforderungen und den Wünschen des Klienten verbunden. Danach richtet sich die Leistung der Kanzlei. So ist es möglicherweise erforderlich, dass der Anwalt sich mit Ämtern, Behörden oder weiteren involvierten Personen in Verbindung setzt. Ebenso fallen evtl. Unterlagen oder Entwürfe an, die von ihm verfasst werden sollen. Dies sind nur zwei der Beispiele, die von der Kanzlei übernommen werden können. Hinzu kommen weitere allgemeine Kostenfaktoren. Neben dem Umfang und Grad der Leistungen ist auch das Haftungsrisiko und der Gegenstands- bzw. Verfahrenswert zu beachten.

Scheint keine ausführliche Beratung erforderlich zu sein, bieten einige Kanzleien die Möglichkeit eines (oft kostenlosen) Telefonats, um sich einen Überblick über die Situation zu verschaffen. Sofern im Nachhinein noch Unterstützung erforderlich ist, kann ein bezahltes Erstgespräch erfolgen. Abgerechnet wird dies meist mit einem Stunden- oder Pauschalhonorar. Anderenfalls erfolgt die Abrechnung nach gesetzlichen Vorgaben. Menschen, die nicht über die finanziellen Mittel verfügen, können eine Beratungs- und Prozesskostenhilfe erhalten. 

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